DARAN SOLLTEN SIE DENKEN
Rauchrohre (= Ofenrohre) müssen ausreichend und dauerhaft befestigt sein und einen Abstand von mindestens 40 Zentimetern zu brennbaren Bauteilen bzw. zu Wänden aus / mit brennbaren Bauteilen einhalten. Wenn ein Rohr mindestens 2 Zentimeter dick mit nicht-brennbaren Dämmstoffen ummantelt ist, genügt ein Abstand von mindestens 10 Zentimetern. Mittlerweile gibt es auch bauaufsichtlich geprüfte Sonderkonstruktionen von Rauchrohren, die individuelle Abstandsangaben enthalten.
Sollte ein Rauchrohr durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen (z. B. Wände, Decken) geführt werden, muss es in einem Abstand von mindestens 20 Zentimetern mit einem Schutzrohr aus nicht-brennbaren Baustoffen versehen werden. Alternativ kann das Ofenrohr 20 Zentimeter dick mit nicht-brennbaren Baustoffen geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sein. Auch hier gibt es bauaufsichtlich geprüfte Wanddurchführungen (DIBt) mit geringeren Abstandsangaben.
Sofern ein Rauchrohr durch ungeheizte Räume geführt wird, muss es zusätzlich gegen Wärmeverluste geschützt werden.
Wichtig ist ein fachgerechter Anschluss: Das Rauchrohr darf niemals in den freien Querschnitt des Schornsteins hineinragen.